Rechtslage
Kratom und das Recht
Kratom ist in Europa ein Flickenteppich: in manchen Ländern verboten, in anderen nicht geregelt, nirgends als Lebensmittel zugelassen. Hier finden Sie den aktuellen Stand – mit Quellen.
Deutschland
Nicht im BtMG, nicht im NpSG – aber weder Lebensmittel noch Arzneimittel.
Österreich
Kein Suchtmittel, seit September 2026 als Lebensmittel verboten.
Schweiz
Seit 2017 Betäubungsmittel.
Europa
Länderübersicht: wo verboten, wo erlaubt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 3. Oktober 2026.