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Kratom-Kompass

Rechtslage

Kratom in der Schweiz: seit 2017 verboten

Anders als Deutschland und Österreich behandelt die Schweiz Kratom als Betäubungsmittel.

Stand: · 3 Min. Lesezeit

Aufgeschlagenes Gesetzbuch mit einem grünen Blatt

Die Regelung

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 hat das Eidgenössische Departement des Innern Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin in das Verzeichnis a der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgenommen. Verzeichnis a umfasst kontrollierte Stoffe, für die sämtliche Kontrollmaßnahmen gelten. Die Pflanze selbst ist nicht namentlich gelistet – weil sie aber Mitragynin enthält, behandeln die Gerichte Kratom-Pulver als Betäubungsmittel. So hat das Obergericht Zürich 2022 einen Online-Verkäufer verurteilt, der nach dem Oktober 2017 Kratom verkauft hatte.

Was das bedeutet

  • Besitz, Kauf, Verkauf und Einfuhr sind ohne Bewilligung verboten.
  • Bestellungen aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz sind nicht erlaubt; seriöse Shops liefern nicht dorthin.
  • Wer mit Kratom in die Schweiz einreist, führt ein Betäubungsmittel ein.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 3. Oktober 2026.

Quellen

  1. Swissmedic – Anpassungen BetmVV-EDI (26. 9. 2017) (2017)
  2. Fedlex – BetmVV-EDI, SR 812.121.11 (2026)
  3. Obergericht Zürich, Urteil SB220245 vom 13. 12. 2022 (2022)