Ratgeber
Kratom-Streifen, Shots, Gummis & Co.: Neue Produktformen und wie Sie Konzentrate erkennen
Neben Pulver und Kapseln tauchen immer mehr Kratom-Produkte auf, die wie Süßigkeiten, Energy-Shots oder Mundstreifen aussehen. Viele davon sind keine Blattprodukte mehr, sondern Konzentrate.
Wer heute nach Kratom sucht, findet nicht mehr nur grünes Pulver. Angeboten werden Streifen, Shots, Gummibärchen, Bonbons, Tropfen, Sirup und gepresste Stücke. Das BfR beschreibt, dass im Internethandel neben Pulver auch flüssige Extrakte, Liquids für Vapes und Fruchtgummis erhältlich sind. Diese Formen sind bequem und unauffällig – und gerade deshalb lohnt der Blick aufs Etikett.
Warum die Form so viel verrät
Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat 2025 konzentrierte 7-OH-Produkte untersucht und ihre typischen Formen aufgezählt: Tabletten, Shots, Gummibonbons, Eiswaffeln und Vapes. 7-OH kommt im natürlichen Blatt nur in Spuren vor; die erhöhten Gehalte entstehen laut FDA wahrscheinlich durch chemische Umwandlung von Mitragynin. Eine Auswertung von 304 halbsynthetischen Produkten aus den USA (Hill et al., 2025) fand bei 82 Prozent ausschließlich 7-OH als Wirkstoff.
Das heißt nicht, dass jedes Gummi ein 7-OH-Produkt ist. Aber die neuen Formen sind der Bereich, in dem Konzentrate am häufigsten vorkommen.
Kratom-Streifen und Strips
Was genau in „Kratom-Streifen“ oder „Strips“ steckt, ist nicht einheitlich: Eine amtliche oder wissenschaftliche Beschreibung dieser Produktform haben wir nicht gefunden. Ein dünner Streifen kann schon rein vom Gewicht her nur wenig Blattpulver enthalten. Wird eine spürbare Wirkung versprochen, liegt die Vermutung nahe, dass ein Extrakt oder ein Einzelwirkstoff verarbeitet wurde. Prüfen Sie die Angabe in Milligramm pro Streifen.
Kratom-Shot, Tropfen und Sirup
Bei flüssigen Produkten ist von außen nicht zu erkennen, ob ein Extrakt verarbeitet wurde und wie stark er ist. Untersuchungen von Kratom-Produkten zeigen, wie weit die Gehalte auseinanderliegen: Mitragynin zwischen 0,7 und 38,7 Prozent (Sharma et al., 2019). Bei Shots, Tropfen und Sirup ist deshalb die Angabe pro Milliliter oder pro Flasche entscheidend. Fehlt sie, ist die Stärke unbekannt.
Kratom-Gummis, Bonbons und Gummibärchen
Gummis und Bonbons sind die Form, die die FDA bei 7-OH-Produkten besonders hervorhebt. Hinzu kommt die Aufmachung: In einer US-Analyse von Produkten mit Mitragynin-Pseudoindoxyl hatten 69 Prozent kindgerechte Aromen. Mehr dazu in Kratom mit Fruchtgeschmack.
Kratom-Presslinge
Presslinge sind gepresste Tabletten oder Stücke. Sie können schlicht Blattpulver mit Bindemittel sein oder Extrakt. Die US-Drogenbehörde DEA nennt „gepresste Tabletten“ ausdrücklich unter den verarbeiteten Produkten, für die sie bei 7-OH eine Grenze von 1 mg pro Stück vorschlägt.
Kratom-Getränk
Fertige Getränke mit Kratom sind in der EU rechtlich besonders heikel: Ein Getränk ist ein Lebensmittel, und Kratom ist als Lebensmittel nicht zugelassen. In Südostasien gibt es dagegen eine Tradition als gekochtes, auch gesüßtes Getränk – siehe Kratom-Tee.
Stärkstes Kratom, stärkstes Extrakt: Warum das ein Warnsignal ist
„Stärkstes Kratom“ ist eine Werbeformel. Beim Blatt gibt es keine dauerhaft stärkste Sorte, weil der Gehalt mit der Erntezeit schwankt. Wer mit maximaler Stärke wirbt, verkauft in aller Regel ein Konzentrat. Konzentrierte 7-OH-Produkte bewertet die FDA als besonders riskant: 7-OH ist am μ-Opioidrezeptor deutlich potenter als Mitragynin und Morphin, dämpft in Tierversuchen die Atmung stärker als Morphin und führt zu körperlicher Abhängigkeit. Siehe Was ist 7-OH?
Konzentrat oder Blatt? So lesen Sie das Etikett
| Angabe | Was sie bedeutet |
|---|---|
| „Blattpulver“, Gramm pro Stück | Blattprodukt, Gehalt wie Pulver |
| „Extrakt“, Verhältnis wie „15:1“ | Konzentrat, nicht mit Pulver vergleichbar |
| mg Mitragynin pro Stück | Konzentrat oder Blatt – Menge ist berechenbar |
| mg 7-OH pro Stück, „7-OH“, „Enhanced“ | angereichertes 7-OH, opioidtypische Risiken |
| keine Mengenangabe | Stärke unbekannt |
Zwei amtliche Vergleichswerte helfen bei der Einordnung: Die von der DEA vorgeschlagene Grenze für verarbeitete Produkte liegt bei mehr als 1 mg 7-OH pro Stück oder mehr als 0,05 Prozent. Tschechien erlaubt in reguliertem Kratom höchstens 0,1 Prozent 7-OH, in Extrakt 0,5 Prozent. Ein Gummi mit mehreren Milligramm 7-OH liegt also weit jenseits dessen, was im Blatt natürlich vorkommt.
Rechtslage und Risiken
In Deutschland ist Kratom kein Betäubungsmittel, aber auch weder als Lebensmittel noch als Arzneimittel zugelassen. Auch 7-OH steht weder im BtMG noch im NpSG. Wer solche Produkte verwendet, sollte die Risiken kennen: Abhängigkeit, gefährliche Kombinationen mit Alkohol und Beruhigungsmitteln, Leberschäden. Überblick: Nebenwirkungen und Risiken. Im Notfall: 112, Giftnotruf München 089 19240.
Häufige Fragen
Was ist das stärkste Kratom?
Beim Blattpulver gibt es keine verlässlich „stärkste“ Sorte: Der Mitragynin-Gehalt schwankt mit Erntezeit und Region. Was als „stärkstes Kratom“ oder „stärkstes Kratom-Extrakt“ beworben wird, ist meist ein Konzentrat oder ein Produkt mit angereichertem 7-OH – mit deutlich höheren Risiken.
Sind Kratom-Gummis oder -Bonbons Blattpulver?
Manchmal, oft aber nicht. Die FDA beschreibt Gummibonbons ausdrücklich als typische Form konzentrierter 7-OH-Produkte. Nur das Etikett mit Milligramm-Angaben pro Stück und ein Laborzertifikat zum Produkt zeigen, was drin ist.
Was sind Kratom-Presslinge?
Gemeint sind gepresste Tabletten oder Stücke. Sie können aus Blattpulver bestehen oder aus Extrakt; die US-Behörde DEA nennt „gepresste Tabletten“ ausdrücklich unter den verarbeiteten Produkten, für die sie bei 7-OH eine Grenze von 1 mg pro Stück vorschlägt. Vergleich der Formen: Extrakt, Tabletten, Kapseln.
Darf ein Kratom-Getränk in Deutschland verkauft werden?
Als Getränk ist Kratom ein Lebensmittel – und als solches nach Einschätzung des BfR ein nicht zugelassenes Novel Food. Siehe Rechtslage in Deutschland.
Quellen
- FDA – 7-OH Assessment (2025)
- BfR – Mitteilung 032/2025 (2025)
- Hill et al., Drug Alcohol Depend 2025 (PMC12138786) (2025)
- Smith et al., Addiction 2025 (PMID 39627873) (2025)
- Federal Register 2026-13580 (DEA, 7-OH) (2026)
- Sharma et al., Drug Test Anal 2019 (PMID 30997725) (2019)
- Tschechien – Verordnung 448/2025 Sb. (2025)